Die folgende Liste zeigt, welche Allgemeinen Betriebserlaubnisse (ABE) nach § 22 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) auf Basis der "Empfehlungen zu technischen Anforderungen an Abbiegeassistenzsysteme für die Aus- und Nachrüstung an Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse > 3,5 Tonnen und Kraftomnibussen mit mehr als neun Sitzplätzen einschließlich Fahrerplatz zur Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für Abbiegeassistenzsysteme" vom 19.09.2018 das Kraftfahrt-Bundesamt erteilt hat.
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| Modified | 16.04.2015 |
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